Wir verlängern für Sie die "Aktion Datenschutz "
AUS AKTUELLEM ANLASS UND DER HOHEN NACHFRAGE WIRD DIE "AKTION DATENSCHUTZ " VERLÄNGERT!
Oktober 2009: Fast täglich erscheinen in den Medien neue Meldungen gravierender Sicherheitslücken und erfolgreichem Datenklau. Selbst große und renommierte Unternehmen werden zur Zeit zum lohnenden Ziel unerwünschter Zu- und Angriffe. Neben dem Imageverlust drohen hohe Geldstrafen und Schadensersatzansprüche.
Kostenloser und unverbindlicher Sicherheitscheck für Firmenkunden
Was tun und Wie es geht?
Investieren Sie 15 - 30 Minuten in die Datensicherheit Ihres Unternehmens! In einem persönlichen Gespräch decken wir mit Ihnen etwaige Sicherheitslücken auf.
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DATENSCHUTZ - GESETZLICH VORGESCHRIEBEN UND DENNOCH IN DER PRAXIS HÄUFIG VERNACHLÄSSIGT!
Die "gefühlte" Sicherheit ist hoch.
Wussten Sie …
… dass Sie gegenüber Dritten mit Bußgeldern bis zu 250 000 EURO haften und dass Sie sogar trotz GmbH Firmierung mit Ihrem Privatvermögen!
Zusätzlich können weitere Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen!
Wenn Sie jemanden
(auch unbewusst/unbeabsichtigt) Schaden zufügen:
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), u. a. §4f, §7, §9, §43
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- GmbH-Gesetz (GmbHG)
- Aktiengesetz (AktG)
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO)
… dass ein Datenschutzbeauftragter schon unter 10 Angestellten Pflicht für Sie ist, wenn Sie personenbezogenen Daten verarbeiten!
Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss jede Firma, auch wenn sie nur aus einer Person besteht (z. B. ein Arzt, Handwerker, Hotelier, Steuerberater…) einen Datenschutzbeauftragten haben, wenn personenbezogene Daten am Computer bearbeitet werden.
… dass es Haftstrafen und Bußgelder für die Verbreitung von oder Zugang zu illegalen Daten (Kinderpornografie, Rassismus…) gibt.
Wenn Ihre Computer von Fremden mittels Trojaner oder internen Mitarbeitern benutzt werden, müssen Sie mit Haftstrafen und weiteren Folgen rechnen:
Strafgesetzbuch (StGB) §184b und Jugendschutzgesetze.
… dass Sie Schadenersatz für Bereitstellung und Verbreitung illegaler Raubkopien (Musik, Software…) leisten müssen.
Ein Verstoß gegen das Urheberrecht kann sehr teure Folgen haben. Wenn Auszubildende oder Angestellte – auch nur versehentlich und ohne Ihre Kenntnis – Musikdateien, Filme oder Software aus dem Internet laden, können erhebliche Forderungen auf Sie zukommen.
… dass es bald Pflicht ist, mindestens sechs Monate Verbindungsdaten zu speichern.
Provider und Betreiber von offenen WLANs (Hotels, Gaststätten…)
… dass Sie auch dann haften, wenn:
- kein Mitwissen Ihrerseits vorliegt - Mitarbeiter fahrlässig handelten
oder einfach etwas ausprobieren wollten
- Dritte Ihre EDV mittels Trojaner/Bots ohne Ihre Zustimmung benutzen,
- Sie nicht Ihrer Nachweispflicht nachgekommen sind
- Sie keinen verantwortlichen Datenschutzbeauftragten schriftlich bestimmt haben
- und Sie keine geeigneten technischen Maßnahmen durchführen!


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